Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge:

 

a) Allgemeine einleitende Informationen im Sinne der Begriffsbestimmung und Vertragsanwendung

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen, mit denen der Reiseveranstalter TC Travel Agency, Zagreb, Perašćanski put 6a, 10 040 Zagreb, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 98837605 (im Folgenden als der Veranstalter bezeichnet), den Reisenden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus vertraut machen muss und die einen integralen Bestandteil des Pauschalreisevertrags bilden.

2) Der Reisende ist verpflichtet, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die separat übergebenen standardisierten Informationen für Pauschalreiseverträge gemäß den entsprechenden Anhängen des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus sorgfältig zu lesen, bevor er sich in irgendeiner Weise vertraglich bindet. Der Umfang der Informationen in diesen Dokumenten und die dafür erforderliche Zeit können nicht als Grundlage für die Behauptung dienen, dass der Reisende sie nicht angemessen prüfen konnte.

3) Ein Reisender ist jede Person, die einen Pauschalreisevertrag abschließen möchte oder die aufgrund eines abgeschlossenen Pauschalreisevertrags das Recht hat zu reisen. Der Reisende, der einen Pauschalreisevertrag abschließt, übernimmt die Verpflichtung, alle Personen, die aufgrund des abgeschlossenen Vertrags ein Recht auf die Reise haben, über die Rechte und Pflichten, die sich aus den Bestimmungen des Pauschalreisevertrags ergeben, sowie über alle zusätzlichen Informationen, die er im persönlichen Kontakt mit den Vertretern des Veranstalters oder per E-Mail erhält, zu informieren.

4) Bei der Buchung ist der Reisende, der eine Pauschalreise vereinbart, verpflichtet, dem Reiseveranstalter Informationen zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls Dokumente für alle Reisenden, die die Dienstleistungen der Pauschalreise in Anspruch nehmen, vorzulegen, die für die Durchführung der Pauschalreise wesentlich sind (Personaldokumente und/oder Angaben aus Personaldokumenten, Impfnachweise, Gesundheitsinformationen, Gewohnheiten oder andere Einschränkungen, die die Durchführung der Pauschalreise beeinflussen könnten). Der Veranstalter haftet nicht für Konsequenzen und Kosten, die aufgrund fehlender Informationen oder der Bereitstellung unrichtiger Informationen entstehen; diese liegen ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden, der die Pauschalreise bucht.

5) Der Reisende, der eine Pauschalreise bucht, garantiert, dass er von den Reisenden, die die Leistungen der Pauschalreise in Anspruch nehmen, bevollmächtigt ist, dem Reiseveranstalter ihre Dokumente, personenbezogenen Daten und sonstige erforderliche Informationen zur Verfügung zu stellen und in ihrem Namen einen Pauschalreisevertrag abzuschließen.

6) Der Reisende ist verpflichtet, vor der Reise rechtzeitig alle Anforderungen des Ziellandes in Bezug auf Pässe, Visa und die in den vorvertraglichen Informationen angegebenen Gesundheitsformalitäten zu erfüllen. Während der Reise muss er alle erforderlichen Reisedokumente, einschließlich geeigneter Nachweise über die Erfüllung der Gesundheitsformalitäten, bei sich führen und den zuständigen Beamten auf Verlangen vorlegen.

7) Im Falle des Verlusts von Reisedokumenten oder bei Verstößen gegen Devisen-, Zoll- oder andere Vorschriften des Ziellandes wird der Veranstalter dem Reisenden angemessene Hilfe leisten, die gemäß den geltenden Vorschriften für Reisende in Schwierigkeiten vorgesehen ist. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, die Kosten für diese Hilfe sowie alle Kosten für Reiseleistungen zu tragen, die erforderlich sind, um die Nutzung des Pauschalangebots fortzusetzen oder die Rückreise zum Ausgangspunkt zu ermöglichen.

8) Der Veranstalter übernimmt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus die volle Verantwortung, die sich aus der Kombination und dem Verkauf von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen im Rahmen eines Pauschalangebots ergibt, unabhängig davon, ob der Vertrag über alle Reiseleistungen des Pauschalangebots als Ganzes abgeschlossen wird oder ob das Pauschalangebot im Rahmen separater Verträge für einzelne Reiseleistungen erbracht wird.

9) Zu den Reiseleistungen, die der Veranstalter im Rahmen eines Pauschalangebots kombiniert, gehören insbesondere Beförderungsleistungen, Unterkünfte, die nicht untrennbarer Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zu Wohnzwecken dienen, die Vermietung von Autos, anderen selbstfahrenden Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern und einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h sowie Motorrädern, für die ein Führerschein der Klasse A erforderlich ist. Als Reiseleistungen, die der Veranstalter im Pauschalangebot kombiniert, gelten auch andere touristische Dienstleistungen, sofern sie nicht untrennbarer Bestandteil der zuvor genannten Leistungen sind.

10) Eine Kombination aus einer einzelnen Beförderungsleistung, Unterkunft oder Fahrzeugvermietung mit einer oder mehreren anderen touristischen Dienstleistungen gilt nicht als Pauschalangebot, wenn die anderen touristischen Dienstleistungen nicht mehr als 25 % des Wertes der Kombination ausmachen, nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben werden oder auf andere Weise ein wesentliches Merkmal darstellen, oder erst ausgewählt und gebucht werden, nachdem die Ausführung der Beförderung, der Unterkunft oder der Fahrzeugvermietung bereits begonnen hat.

11) Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Kombinationen von Reiseleistungen, die nicht für dieselbe Reise oder denselben Urlaub bestimmt sind, die weniger als 24 Stunden dauern, es sei denn, eine Übernachtung ist eingeschlossen, und die im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung zur Organisation von Geschäftsreisen erworben wurden.

12) Ein Vertrag über eine Pauschalreise gilt als verbindlich, nachdem er von den Vertragsparteien unterzeichnet wurde und dem Reisenden in schriftlicher Form übermittelt wurde, oder nachdem der Reisende, der die Reise bucht, alle erforderlichen Angaben zu den Reisenden gemacht und seine Zustimmung zu den übermittelten Vertragsinformationen eindeutig per E-Mail, über die Online-Verkaufsplattform für Pauschalreisen, per Fax oder auf andere Weise der Fernkommunikation bestätigt hat. Wenn der Reisende nach Erhalt der Vertragsinformationen und Übermittlung aller erforderlichen Angaben zu den Reisenden dem Veranstalter eine Kreditkartennummer für die Bezahlung der Reise zur Verfügung gestellt oder eine Überweisung auf das Konto des Veranstalters vorgenommen hat, gilt der Vertrag auch ohne weitere ausdrückliche Erklärung des Reisenden als abgeschlossen.

13) Ein Vertrag über eine Pauschalreise entfaltet rechtliche Wirkung, nachdem der Veranstalter bis zum vereinbarten Termin den gesamten vereinbarten Betrag oder, falls vereinbart, einen Teil des vereinbarten Betrags erhalten hat, wobei der Restbetrag zu den im Vertrag ausdrücklich angegebenen Fristen und Bedingungen zu zahlen ist.

14) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 29.10.2024, und die Reisenden werden vor Abschluss des Vertrags über eine Pauschalreise angemessen über ihre Anwendung informiert. Für alle Pauschalreisen, für die die Verträge vor Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, gelten die Bestimmungen derjenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft waren.

15) Für den Fall eines Streits, der nicht einvernehmlich oder durch Mechanismen zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten gelöst werden kann, wird die Anwendbarkeit des Rechts und die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

16) Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit geschlechtsspezifischer Bedeutung beziehen sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen.

 

b) Verantwortlichkeiten und Pflichten des Veranstalters und des Reisenden

17) Für die Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen ist der Veranstalter verantwortlich, unabhängig davon, ob er diese Leistungen selbst erbringen muss oder ob sie von anderen Reiseleistungsanbietern erbracht werden müssen.

18) Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter ohne unnötige Verzögerung und unter Berücksichtigung der Umstände über jede Unregelmäßigkeit zu informieren, die er während der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen feststellt.

19) Wenn eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht wird, wird der Veranstalter auf Antrag des Reisenden diese Unregelmäßigkeit beheben, es sei denn, dies ist nicht möglich oder die Behebung der Unregelmäßigkeit würde unverhältnismäßige Kosten verursachen, unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Unregelmäßigkeit und des Werts der Reiseleistungen, auf die die Unregelmäßigkeit Einfluss hat.

20) Wenn der Veranstalter die Unregelmäßigkeit aus den in der vorherigen Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen nicht behebt, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisreduzierung und Schadenersatz gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Recht auf Preisreduzierung und Schadenersatz regeln.

21) Wenn der Veranstalter die Unregelmäßigkeit, die er innerhalb einer vom Reisenden festgelegten angemessenen Frist beheben muss, nicht behebt, kann der Reisende dies selbst tun und die Erstattung der notwendigen Kosten verlangen. Der Reisende ist nicht verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Behebung der Unregelmäßigkeit zu setzen, wenn der Veranstalter die Behebung der Unregelmäßigkeit abgelehnt hat oder wenn die Unregelmäßigkeit sofort behoben werden muss.

22) Wenn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht werden kann, wird der Veranstalter dem Reisenden geeignete alternative Arrangements anbieten, die möglichst gleichwertig oder von besserer Qualität sind als die im Vertrag genannten, ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden, auch im Fall, dass dem Reisenden die Rückkehr zum Ausgangspunkt nicht wie vereinbart gewährt wird.

23) Wenn der Veranstalter ein alternatives Reisearrangement vorschlägt, dessen Folge ein Pauschalangebot von geringerer Qualität als das im Pauschalreisevertrag vereinbarte ist, gewährt der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Preisreduzierung.

24) Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Reisearrangements nur ablehnen, wenn diese nicht mit dem im Pauschalreisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisreduzierung unangemessen ist.

25) Wenn die Unregelmäßigkeit die Durchführung des Pauschalangebots erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter die Unregelmäßigkeit nicht innerhalb einer vom Reisenden festgelegten angemessenen Frist behoben hat, kann der Reisende den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen und, falls erforderlich, eine Preisreduzierung und/oder Schadenersatz gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Recht auf Preisreduzierung und Schadenersatz regeln, verlangen.

26) Wenn es nicht möglich ist, alternative Arrangements anzubieten oder der Reisende die vorgeschlagenen alternativen Arrangements gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt, hat der Reisende das Recht, falls erforderlich, eine Preisreduzierung und/oder Schadenersatz gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Recht auf Preisreduzierung und Schadenersatz regeln, zu verlangen.

27) Wenn das Pauschalangebot den Transport des Reisenden umfasst, wird der Veranstalter in den Fällen der vorherigen beiden Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückführung des Reisenden ohne unnötige Verzögerung mit gleichwertigem Transport sicherstellen, ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden. Zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

28) Wenn aufgrund außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände die Rückkehr des Reisenden nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag sichergestellt werden kann, wird der Veranstalter die Kosten für notwendige Unterkunft bis zu drei Übernachtungen pro Reisendem übernehmen, sofern dies in einer gleichwertigen Unterkunftskategorie wie vertraglich vereinbart möglich ist. Wenn gemäß der EU-Gesetzgebung zu den Rechten der Reisenden, die auf die relevanten Verkehrsmittel für die Rückreise anwendbar ist, längere Zeiträume vorgesehen sind, gelten diese Zeiträume.

29) Die Kostenbegrenzung aus dem vorherigen Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die gemäß Artikel 2 Absatz (a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr (ABl. L 204, 26.07.2006) definiert sind, sowie für jede begleitende Person, für Schwangere, minderjährige unbegleitete Reisende und für Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, vorausgesetzt, der Veranstalter wurde mindestens 48 Stunden vor Beginn des Pauschalangebots über ihre speziellen Bedürfnisse informiert.

30) Der Veranstalter kann sich nicht auf außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände berufen, um seine Haftung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begrenzen, wenn der Dienstleister der Beförderungsleistungen sich nicht auf solche Umstände berufen kann, gemäß der anwendbaren EU-Gesetzgebung.

31) Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisreduzierung für jeden Zeitraum, in dem eine Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit der vereinbarten Pauschalreise bestand, es sei denn, der Veranstalter kann nachweisen, dass die Unregelmäßigkeit dem Reisenden

32) Der Reisende hat das Recht, unabhängig von einer Preisreduzierung oder der Vertragskündigung, vom Veranstalter eine angemessene Entschädigung für jeden Schaden zu verlangen, den er als Ergebnis einer Unregelmäßigkeit erleidet, und der Veranstalter wird diesen Schaden ohne unnötige Verzögerung ersetzen.

33) Der Veranstalter ist von der Haftung für Schäden befreit, wenn er nachweist, dass die Unregelmäßigkeit dem Reisenden zuzuschreiben ist oder dass die Unregelmäßigkeit einer dritten Person zuzuschreiben ist, die nicht mit der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen in Verbindung steht, und dass die Unregelmäßigkeit unvorhersehbar oder unvermeidbar war oder aufgrund außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände eingetreten ist.

34) Der Veranstalter begrenzt im Voraus den Betrag der Schadenersatzleistung für Schäden, die nicht durch Körperverletzung verursacht wurden oder für Schäden, die der Veranstalter nicht absichtlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht hat, auf den Betrag des Dreifachen des Gesamtpreises des Pauschalangebots.

35) Wenn internationale Übereinkommen, die die Europäische Union binden, oder gesetzliche Bestimmungen, die auf diesen basieren, den Umfang der Schadenersatzleistung begrenzen, die der Reiseleistungserbringer, der Teil des Pauschalangebots ist, zahlen muss, oder die Bedingungen einschränken, unter denen er verpflichtet ist, diesen Schaden zu erstatten, so gelten diese Annahmen, Begrenzungen und Ausschlüsse in entsprechender Weise auch für den Veranstalter, der sich im Verhältnis zum Reisenden auf diese Tatsache berufen kann.

36) Das Recht des Reisenden auf Schadenersatz oder Preisnachlass, das im Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus und in internationalen Übereinkommen festgelegt ist, berührt nicht die Rechte des Reisenden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung allgemeiner Vorschriften über Entschädigung und Unterstützung der Fluggäste im Falle der Verweigerung der Beförderung und der Annullierung oder langen Verspätung von Flügen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91; der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr; der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Haftung der Beförderer im Seeverkehr bei Unfällen; der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Rechte der Reisenden bei Reisen auf See oder Binnenwasserstraßen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004; der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Rechte der Fahrgäste im Busverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.

37) Der Reisende hat das Recht, Ansprüche auf Preisnachlass und/oder Schadenersatz gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus sowie gemäß den internationalen Übereinkommen und Verordnungen aus dem vorherigen Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

38) Der Schadenersatz oder Preisnachlass, auf den der Reisende gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus und den internationalen Übereinkommen und Verordnungen aus Punkt 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anspruch hat, schließen sich gegenseitig aus, um übermäßige Entschädigung und/oder übermäßigen Preisnachlass zu vermeiden.

39) Das Recht des Reisenden, einen Preisnachlass aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus zu verlangen, die Fragen der Vertragsänderung eines Pauschalreisevertrags vor Beginn der Pauschalreise, der Ausführung der Pauschalreise sowie des Preisnachlasses und Schadenersatzes regeln, verjährt innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am ersten Tag nach dem Tag, an dem die Pauschalreise gemäß dem Vertrag enden sollte.

40) Der Veranstalter wird dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich angemessene Hilfe leisten, insbesondere in Fällen, in denen aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände die Rückkehr des Reisenden gemäß dem Pauschalreisevertrag nicht sichergestellt werden kann. Diese Hilfe umfasst insbesondere die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung sowie die Unterstützung des Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikation und der Suche nach alternativen Reisearrangements.

41) Wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht hat, wird der Veranstalter für die in der vorherigen Klausel dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnte Hilfe eine Gebühr erheben, die nicht höher ist als die tatsächlichen Kosten des Veranstalters.

42) Der zentrale Ansprechpartner für die administrative Zusammenarbeit mit den zentralen Ansprechpartnern anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit dem Schutz im Falle der Zahlungsunfähigkeit, den der Veranstalter anwenden muss, ist: Ministerium für Tourismus der Republik Kroatien, Prisavlje 14, 10000 Zagreb, , +385 1 6169 111.

43) Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat der Reisende das Recht, schriftliche Beschwerden per Post an die Geschäftsadresse Peršćanski put 6a, 10 040 Zagreb, oder per E-Mail an einzureichen. Der Veranstalter wird den Eingang der schriftlichen Beschwerde unverzüglich bestätigen und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich darauf antworten.

44) Gemäß dem speziellen Gesetz über die alternative Streitbeilegung von Verbrauchergeschäften umfassen die verfügbaren Mechanismen zur alternativen Streitbeilegung die Möglichkeit, ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung bei einer anerkannten Stelle für alternative Streitbeilegung zu initiieren, die den Veranstalter umfasst, sowie über die Online-Plattform zur Beilegung von Verbrauchergeschäften für über das Internet gekaufte Dienstleistungen.

45) Die anerkannte Stelle für alternative Streitbeilegung, die den Veranstalter umfasst, ist das Vermittlungszentrum der Kroatischen Handelskammer, Rooseveltov trg 2, 10000 Zagreb, Kroatien, https://www.hgk.hr/centar-za-mirenje/o-mirenju.

46)Für über das Internet gekaufte Dienstleistungen kann der Kunde seine Beschwerde an die anerkannte Stelle für alternative Streitbeilegung richten, indem er die Online-Plattform zur Beilegung von Verbraucherschutzstreitigkeiten nutzt, die unter der folgenden Webseite verfügbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=HR.

47) Vor Beginn des Pauschalreiseangebots kann der Reisende den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Bedingungen erfüllt, die für diesen Vertrag gelten, wenn der Veranstalter in angemessener Frist und auf einem dauerhaften Datenträger vor Beginn des Pauschalreiseangebots informiert wird. Eine Benachrichtigung an den Veranstalter, die spätestens sieben Tage vor Beginn des Pauschalreiseangebots gesendet wird, gilt als Benachrichtigung innerhalb einer angemessenen Frist.

48) Der Übertragende und der Empfänger des Pauschalreisevertrags haften gemeinsam für die Zahlung des Preises sowie für alle zusätzlichen Gebühren, Abgaben oder anderen Kosten, die aus der Übertragung des Vertrags entstehen.

49) Der Veranstalter wird den Übertragenden über die Übertragungskosten des Vertrags informieren, die jedoch die tatsächlichen Kosten des Veranstalters, die durch die Übertragung des Pauschalreisevertrags entstehen, nicht übersteigen dürfen. Der Veranstalter wird dem Übertragenden Nachweise für zusätzliche Gebühren, Abgaben oder andere Kosten, die durch die Übertragung des Pauschalreisevertrags entstehen, zur Verfügung stellen.

50) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Zur Vermeidung von Missverständnissen sowie aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

51) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter kann stattdessen, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen (Rücktrittsgebühren). Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen des Veranstalters und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Sofern in den vorvertraglichen Informationen (Reiseinformationen auf der Reise-Website) nicht anders angegeben,der Veranstalter kann seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:

  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • ab 21. Bis 15 Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab 06. Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises

 

c) Durchführung des Pauschalreisearrangements und Merkmale des Transportmittels:

52) Der Veranstalter wird für die Erbringung der Transportdienstleistungen im Rahmen des Pauschalreisearrangements Transportmittel von Transportunternehmen einsetzen, die über die entsprechenden Lizenzen gemäß den speziellen Vorschriften verfügen, die für die jeweilige Transportart gelten. Sofern in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich anders angegeben, wird der Veranstalter Transportmittel verwenden, bei denen die Passagierkabinen klimatisiert sind und über Lautsprecheranlagen verfügen, wobei die Sitze verstellbar sind und mindestens eine Armlehne vorhanden ist. Bei der Busreise behält sich der Veranstalter vor, Minibusse, Niederflurbusse, Hochflurbusse und Doppeldeckerbusse zu verwenden, wobei einige Sitze möglicherweise gegen die Fahrtrichtung ausgerichtet sind, sofern in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich anders angegeben. Beim Lufttransport behält sich der Veranstalter vor, alle Flugzeuge der Flotte des Transportunternehmens zu nutzen, einschließlich der mit Turbo-Propellermotoren betriebenen Flugzeuge, wobei die Sitze in Reihen mit 2, 3 oder mehr Sitzen je nach Flugzeugtyp angeordnet sein können, sofern in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich anders angegeben.

53) Der Veranstalter wird für jede Pauschalreise, die für Gruppen organisiert wird, sofern in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich anders angegeben, einen Reiseleiter für jede Gruppe von 15 bis 75 Reisenden einsetzen, der seine Dienstleistungen in kroatischer Sprache erbringt. Für die Erbringung der Dienstleistungen von Touristenführern, die im Rahmen des Pauschalreiseangebots enthalten sind, wird der Veranstalter lizenzierte Touristenführer einsetzen, die auf Kroatisch interpretieren. Für Reisen ins Ausland werden die Führer in der Amtssprache des Reiseziels oder auf Englisch mit konsekutiver Übersetzung des Reiseleiters ins Kroatische arbeiten, sofern in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich anders angegeben.

54) Alle anderen touristischen Dienstleistungen, deren Nutzung auf effektiver mündlicher Kommunikation beruht, werden in der Amtssprache des Reiseziels erbracht, es sei denn, in den vorvertraglichen Informationen ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

55) Touristische Dienstleistungen, die im Paketreiseangebot enthalten sind, sind im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, es sei denn, in den vorvertraglichen Informationen ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Auf Anfrage des Reisenden wird der Veranstalter genauere Informationen zur Eignung der Reise oder des Urlaubs unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden bereitstellen.

56) Der Preis des Pauschalreiseangebots kann ausschließlich per Überweisung auf das Transaktionskonto des Reiseveranstalters bezahlt werden, und zwar basierend auf der Zahlungsaufforderung und innerhalb des darauf angegebenen Zeitraums.

57) Bei Vertragsabschluss oder spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss muss eine Zahlung von mindestens 30 % des Pauschalreisepreises erfolgen, und der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden, sofern in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich anders angegeben. Im Falle des Vertragsabschlusses in einem Zeitraum kürzer als der Zeitraum, in dem der Restbetrag zu zahlen ist, hat der Veranstalter das Recht, die vollständige Zahlung des Pauschalreisepreises beim Vertragsabschluss zu verlangen. Je nach den Bedingungen der Herausgeber von Kredit- und Bankkarten ist eine Ratenzahlung möglich, jedoch muss die Kartenzahlung bei der Vertragsunterzeichnung erfolgen.

58) Der Organisator wird für jede Gruppenreise im Rahmen eines Pauschalangebots in den Vorvertragsinformationen die Mindestanzahl der Personen angeben, die erforderlich ist, um das Pauschalangebot durchzuführen. Falls diese Zahl nicht erreicht wird, behält sich der Organisator das Recht vor, den Reisevertrag für das Pauschalangebot vor Beginn des Pauschalangebots zu kündigen, wobei der Reisende spätestens zwanzig Tage vor Beginn des Pauschalangebots bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern, sieben Tage vor Beginn des Pauschalangebots bei Reisen, die zwischen zwei und sechs Tagen dauern, und 48 Stunden vor Beginn des Pauschalangebots bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, benachrichtigt wird.

59) Alle allgemeinen Informationen über die Bedingungen des Ziellandes in Bezug auf Pässe und Visa, die ungefähre Dauer für die Beantragung von Visa sowie Informationen zu den Gesundheitsformalitäten des Ziellandes, die in den vorvertraglichen Informationen angegeben sind, gelten ausschließlich für die Staatsbürger der Republik Kroatien. Wenn diese Informationen in den vorvertraglichen Informationen nicht ausdrücklich angegeben sind, bedeutet dies, dass für Staatsbürger der Republik Kroatien keine besonderen Anforderungen für das Zielland bestehen, außer dem Besitz eines gültigen Personalausweises.

60) Falls ein Reisender, der kein Staatsbürger der Republik Kroatien ist, die Reiseleistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags in Anspruch nehmen möchte, ist er verpflichtet, den Veranstalter vor Vertragsschluss darüber zu informieren und seine Staatsangehörigkeit anzugeben, um allgemeine Informationen über die Bedingungen des Ziellandes in Bezug auf Pässe und Visa, die voraussichtliche Dauer des Visumbeantragungsprozesses sowie Informationen über Gesundheitsvorschriften des Ziellandes zu erhalten.

61) Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise kündigen. Falls in den vorvertraglichen Informationen keine spezifischen Stornogebühren angegeben sind, wird der Veranstalter den Betrag für die Stornierung festlegen, indem er den Preis der Pauschalreise um die Ersparnisse bei den Kosten des Veranstalters bzw. um die Einnahmen aus der Bereitstellung der gleichen Reise für einen anderen Kunden reduziert, die er spätestens 2 Werktage vor dem Fristablauf, innerhalb dessen er die Zahlungen an den Reisenden zurückerstatten muss, abzüglich der Stornogebühren, erzielt hätte.

62) Ein Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Informationen über eine Versicherung zur Deckung der Kosten für die Kündigung des Vertrags durch den Reisenden sowie zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung von Hilfe, einschließlich Rückführung, im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todes, insbesondere im Hinblick auf den Inhalt und die Bedingungen der Versicherung, mit denen der Veranstalter den Reisenden gesondert vertraut gemacht hat.

63) Die Insolvenzversicherung ist bei Generali osiguranje d.d., OIB: 10840749604 unter der Nummer 1025952328 abgeschlossen. Im Falle der Aktivierung der Versicherung wenden sich die Reisenden direkt an den Versicherer unter der Adresse Slavonska avenija 1b, 10000 Zagreb, Hrvatska, per E-Mail:  oder unter der Telefonnummer +385 (0)1 4600 400.

64) Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die dem Reisenden durch Nichterfüllung, teilweise Erfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Paketangebot bei Generali osiguranje d.d., OIB: 10840749604 unter der Nummer 1025952327 abgeschlossen. Im Falle der Inanspruchnahme von Schadenersatzrechten wenden sich die Reisenden direkt an den Versicherer unter der Adresse Slavonska avenija 1b, 10000 Zagreb, Hrvatska, per E-Mail:  oder unter der Telefonnummer +385 (0)1 4600 400.

65) Der Veranstalter, TC Travel, OIB: 23512584611, hat einen eigenen Service organisiert, der es dem Reisenden ermöglicht, schnell mit den zuständigen Mitarbeitern des Veranstalters in Kontakt zu treten und effektiv mit ihnen zu kommunizieren, um Hilfe anzufordern, falls er in Schwierigkeiten gerät, oder um jede Unstimmigkeit zu melden, die er während der Durchführung des Paketangebots feststellt. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, stehen dem Reisenden für die Kommunikation mit dem Veranstalter folgende Kontaktinformationen zur Verfügung: Telefon: +385 91 8851 499, E-Mail: .

66) Im Falle, dass ein minderjähriger Reisender ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen bevollmächtigten Person auf Grundlage eines Reisevertrags für ein Paketangebot, das Unterkunft umfasst, reist, erfolgt der direkte Kontakt mit dem minderjährigen Reisenden oder der für den minderjährigen Reisenden verantwortlichen Person am Aufenthaltsort des minderjährigen Reisenden durch Kontaktaufnahme mit dem Service des Reiseveranstalters aus dem vorherigen Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der dem Reisenden Unterstützung in schwierigen Situationen und die Meldung von Unstimmigkeiten ermöglicht.

 

d) Allgemeine Informationen im Sinne der teilweisen Auslegung bestimmter Verfahren gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus

67) Alle vorvertraglichen Informationen, die der Reiseveranstalter dem Reisenden zur Verfügung gestellt hat, sind integraler Bestandteil des Pauschalreisevertrags. Der Veranstalter kann diese jedoch vor Vertragsabschluss ändern, indem er dem Reisenden auf klare, verständliche und leicht erkennbare Weise alle Änderungen der vorvertraglichen Informationen übermittelt.

68) Der Reiseveranstalter wird bei Abschluss des Pauschalreisevertrags oder unverzüglich danach dem Reisenden ein Exemplar des Vertrags in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse senden oder auf seinem tragbaren Speichermedium speichern. Wurde der Vertrag in der Geschäftsstelle des Veranstalters bei gleichzeitiger physischer Anwesenheit der Vertragsparteien abgeschlossen, wird der Veranstalter dem Reisenden auf dessen Wunsch ein Exemplar des Vertrags in Papierform aushändigen.

69) Der Veranstalter wird dem Reisenden spätestens 3 Tage vor Reiseantritt an seine E-Mail-Adresse Informationen zu den geplanten Abfahrtszeiten und gegebenenfalls zur Registrierungsfrist, zu den geplanten Zwischenstopps, Verkehrsverbindungen, Ankunftszeiten sowie Informationen zum Ort und zur Art der Aushändigung der erforderlichen Belege, Gutscheine und Tickets übermitteln, falls diese nicht per E-Mail zugesandt werden können. Hat der Reisende die erforderlichen Informationen nicht innerhalb der angegebenen Frist erhalten oder kann aus irgendeinem Grund nicht auf seine E-Mail-Adresse zugreifen, ist er verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich darüber zu informieren, damit dieser die Informationen auf einem anderen Weg zustellen kann.

70) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis des Pauschalreisevertrags um bis zu 8 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erhöhen, wenn es zu Änderungen der Beförderungskosten infolge von Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen kommt, soweit die Beförderungsunternehmen aus diesen Gründen ihre Preise erhöhen. Ist in den vorvertraglichen Informationen der Anteil der Beförderungskosten am Preis des Pauschalreisevertrags nicht ausdrücklich angegeben, wird der Veranstalter keine Preiserhöhung aufgrund von Änderungen der Beförderungskosten vornehmen.

71) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis des Pauschalreisevertrags um bis zu 8 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erhöhen, wenn es zu Änderungen bei Steuern oder Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen kommt, die von Dritten festgelegt werden, die nicht direkt an der Durchführung des Pauschalreisevertrags beteiligt sind, einschließlich Tourismusabgaben, Landegebühren oder Gebühren für das Ein- und Ausschiffen in Häfen und Flughäfen. Ist in den vorvertraglichen Informationen der Anteil oder der Wert dieser Steuern oder Gebühren am Preis des Pauschalreisevertrags nicht ausdrücklich angegeben, wird der Veranstalter keine Preiserhöhung aufgrund von Änderungen bei diesen Steuern oder Gebühren vornehmen.

72) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis des Pauschalreisevertrags um bis zu 8 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erhöhen, wenn es zu Änderungen der Wechselkurse kommt, die für den Pauschalreisevertrag relevant sind. Ist in den vorvertraglichen Informationen der Anteil oder der Wert der an bestimmte Währungen gebundenen Dienstleistungen am Preis des Pauschalreisevertrags nicht ausdrücklich angegeben, wird der Veranstalter keine Preiserhöhung aufgrund von Änderungen der Wechselkurse vornehmen.

73) Sollte eine Preiserhöhung des Pauschalreisevertrags erforderlich sein, wird der Veranstalter dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Beginn des Pauschalreisevertrags eine entsprechende Mitteilung mit Begründung und Berechnung der Preiserhöhung an seine E-Mail-Adresse senden.

74) Wenn in den vorvertraglichen Informationen Angaben zur Möglichkeit und Methode der Berechnung von Preisänderungen bei Pauschalreisen im Falle von Preisermäßigungen gemacht wurden, wird der Veranstalter dem Reisenden die entstandene Preisdifferenz abzüglich der Verwaltungskosten für die Berechnung durch einen autorisierten Gerichtssachverständigen erstatten. Übersteigen die Verwaltungskosten der Berechnung die Summe, die der Veranstalter erstatten müsste, ist der Reisende verpflichtet, die Differenz auf eigene Kosten zu tragen. Der Veranstalter wird den Reisenden im Voraus über die voraussichtlichen Kosten der Berechnung informieren.

75) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Beginn des Pauschalreisevertrags einseitig andere Vertragsbedingungen des Pauschalreisevertrags zu ändern, sofern es sich um unwesentliche Änderungen handelt, die die Hauptmerkmale der Reise nicht beeinträchtigen, die Qualität oder den Wert der Reisedienstleistungen nicht verringern und dem Reisenden keine erheblichen Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten verursachen. Der Veranstalter wird dem Reisenden eine entsprechende Mitteilung über unwesentliche Änderungen an seine E-Mail-Adresse senden.

76) Sollte der Veranstalter vor Beginn des Pauschalreisevertrags wesentliche Merkmale der Reisedienstleistungen erheblich ändern müssen oder nicht in der Lage sein, die im Vertrag angegebenen besonderen Wünsche des Reisenden zu erfüllen, wird er dem Reisenden eine entsprechende Mitteilung an seine E-Mail-Adresse senden. Diese Mitteilung wird Informationen zu den vorgeschlagenen Änderungen, deren Auswirkungen auf den Preis des Pauschalreisevertrags, eventuelle Ersatzpauschalreisen sowie die Frist enthalten, innerhalb derer der Reisende den Veranstalter über die Annahme oder Ablehnung der vorgeschlagenen Änderungen bzw. der Ersatzpauschalreise informieren muss, sowie die Folgen, falls der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet oder die vorgeschlagenen Änderungen ablehnt.

77) Der Veranstalter kann den Pauschalreisevertrag vor Beginn des Pauschalreisevertrags kündigen und dem Reisenden sämtliche für den Pauschalreisevertrag erhaltenen Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung des Vertrags unmöglich machen und die nicht vermieden werden konnten. In einem solchen Fall wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich vor Beginn des Pauschalreisevertrags per E-Mail über die Vertragskündigung informieren.

78) Der Reisende hat das Recht, den Pauschalreisevertrag vor Beginn des Pauschalreisevertrags ohne Zahlung einer Vertragskündigungsgebühr zu kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht vermieden werden konnten und die sich erheblich auf die Erfüllung des Pauschalreisevertrags oder auf die Beförderung des Reisenden zum Reiseziel auswirken. Bei der Bewertung der Auswirkungen der außergewöhnlichen Umstände auf die Erfüllung des Pauschalreisevertrags oder die Beförderung des Reisenden zum Reiseziel werden die Einschätzungen der zuständigen öffentlichen Behörden im Reiseziel sowie der Transportunternehmen als maßgeblich herangezogen.

 

f) Der Vertrag bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten auch die Erklärungen des Reisenden enthalten.

79) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalreisevertrags wurden dem Reisenden vor dem Vertrag zur Verfügung gestellt und sind jederzeit unter https://magna-expeditions.com/hr/info/opci-uvjeti verfügbar.

80) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalreisevertrags sind Bestandteil des Vertrags jedes einzelnen Pauschalangebots. Mit der Unterzeichnung des Vertrags garantieren Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalreisevertrags gelesen haben.

81) Diese gescannten und unterschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalreisevertrags können per Post an die Adresse des Peršćanski put 6a, 10 040 Zagreb, Kroatien, gesendet werden, oder wenn sie per E-Mail zugestellt wurden, kann nur mit einer Bestätigung auf die E-Mail-Adresse geantwortet werden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten wurden, was die gleiche Wirkung wie das unterschriebene Dokument hat.

82) Unterschrift des Reisenden, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalreisevertrags erhalten und gelesen hat.